§ 1

Der Verkauf von Eintrittskarten für das Wasser Mit Geschmack Festival erfolgt ausschließlich über die Tasty Events GbR (Veranstalter). Für den Verkauf der Tickets gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2

Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch des Wasser Mit Geschmack Festivals eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen Tasty Events GbR und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme am Wasser Mit Geschmack Festival. Mit Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf dem Festivalgelände. Für den Ticketversand übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Er handelt nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt, kann aber für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Versands keine Haftung übernehmen. Der Kunde ist gehalten, sein Ticket sorgsam aufzubewahren. Ein Weiterverkauf des Tickets und damit verbundene Abtretung des Anspruchs auf Zutritt zum Festival ist nicht gestattet. Der illegale Weiterverkauf wird strafrechtlich verfolgt.

§ 3

Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters sowie die Festivalordnung des Veranstalters an. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Verzehr von alkoholischen Getränken, die nicht auf dem Festivalgelände erworben wurden, untersagt ist. Untersagt ist ebenso der Verzehr und Genuss von nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen. Den Anordnungen des Veranstalters sind Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Kunden/Besucher des Festivalgeländes zu verweisen.

§ 4

Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden, Eigentumsschäden und Vermögensschäden des Besuchers. Dies gilt nicht, soweit der Schaden des Besuchers auf eine Verletzung der dem Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet der Veranstalter bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter und vom Veranstalter beauftragte Erfüllungsgehilfen.
Dem Besucher ist bewusst, dass beim Wasser mit Geschmack Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

§ 5

Wird das Wasser mit Geschmack Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

Das Wasser mit Geschmack Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Wasser mit Geschmack Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Wasser mit Geschmack Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, terroristischer Gefahr, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§ 6

Mit Erwerb des Tickets stimmt der Kunde einer etwaigen Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person über analoge und digitale Datenträger sowie über Print-, Rundfunk- und Fernsehmedien einschließlich des Internets zu.

§7

Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

§ 8

Die kommerzielle Erstellung und Nutzung von Film, Foto- oder Tonaufnahmen, ohne die Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

§ 9

Die Weiterveräußerung der Wasser mit Geschmack-Festivaltickets ist, sollte sie aus kommerziellen, gewerblichen oder Gewinn bringenden Zwecken erfolgen, strengstens untersagt und wird daher rechtlich von der Tasty Events GbR verfolgt.

§10

  1. Tasty Events GbR, als Veranstalter, steht auf dem Veranstaltungsgelände das alleinige Hausrecht zu.
  2. Das Hausrecht des Veranstalters wird vom beauftragten Sicherheitspersonal ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
  3. Das Sicherheitspersonal kann bei Missachtung der Platzordnung und Zuwiderhandlung Hausverbote erteilen. Die Dauer des Hausverbotes erstreckt sich über die komplette Festivaldauer. Nach Ausspruch des Hausverbots verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes entfällt.

§11

Es ist nicht gestattet:

  1. Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
  2. mit Gegenständen zu werfen;
  3. folgende Gegenstände auf das Festivalgelände mit zu bringen oder zu benutzen:
  • Glas
  • Waffen
  • Tiere (ausgenommen Blindenhunde)
  • Sofas
  • Generatoren jeglicher Art
  • Elektrische Kühlschränke
  • Sperrmüll
  • Kanister mit Benzin und andere leicht entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
  • Autobatterien
  • Gartenfackeln
  • Jegliche pyrotechnischen Gegenstände
  • Gasflaschen jeder Art
  • Druckluftsirenen, Vuvuzelas u.ä., Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme, selbstgebaute “Boomboxen” (aus Lärmschutzgründen verboten)

CAMPING

Das Campingband berechtigt zur Benutzung des Campingplatzes. Der gewerbliche Weiterverkauf des Tickets ist untersagt. Bei Verlust des Tickets ist kein Ersatz möglich. Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters, sowie die AGBs für die Benutzung des Campingplatzes des Veranstalters an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Campingplatzes

  1. ACHTUNG: Die Campingfläche gilt nur für Festivalbesucher mit gültigen Festivalticket UND Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenem Bändchen). Das Betreten und Campen ohne die zuvor benannten Voraussetzungen ist nicht gestattet.
  2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf dem ausgewiesenen Campingplatz erlaubt.
  3. Die Gebühren für vorher „versehentlich“ erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!
  4. Der Campingplatz ist ab Samstag 10.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muss spätestens am Sonntag bis 12.00 Uhr erfolgt sein.
  5. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist kostenlos.
  6. Der Verkauf von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem Campingplatz strikt untersagt.
  7. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 00.00 Uhr und 7.00 Uhr strikt untersagt.
  8. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  9. Das Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
  10. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen.
  11. Die Müllentsorgung muss bis Sonntag 12.00 Uhr erfolgt sein.
  12. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
  13. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
  14. Offenes Feuer ist auf dem Campinggelände verboten.
  15. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist stets Folge zu leisten.
  16. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung vor.

(AGB Stand 05.12.2021)
Die Tasty Events GbR bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen bleiben vorbehalten.